LEITSPRUCH : Liebe säen...darum geht's !!!
-Willkommen sind Kinder ab einem Alter von 8 Monaten bis max. 20 Monate bei Betreuungsbeginn
-eine vertraglich festgelegte Betreuung über einen Zeitraum von 12-24 Monaten wird vorausgesetzt
- ihr Kind darf in der Regel bis zu seinem 3. Lebensjahr bei mir bleiben
( in Ausnahmefällen auch darüber hinaus )
-die Eingewöhnung startet nach Absprache und dauert mindestens 3 Wochen
-ein Nachweis der Masern Schutzimpfung muss für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorgelegt werden. Für Kinder im Säuglingsalter gilt diese Regelung nicht, weil sie erst ab frühestens mit 9 Monaten geimpft werden können.
-freie Tage und ihre Urlaubszeit dürfen sie natürlich mit ihrem Kind verbringen ( es besteht keine Präsenzpflicht )
- Eltern die bereits ein Kind zu mir in die Tagespflege gebracht haben, können bei der Platzvergabe für ein weiteres Geschwisterkind bevorzugt behandelt werden, wenn dies für beide Seiten Vorteile hat ( z.B.: Dauer der Betreuungszeit, wirtschaftliche und soziale Aspekte)
-ich führe aus den o.g. Gründen keine Warteliste !